Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) - wenn die Karte (eGK) einmal fehlt

 

 

Seit dem 1. Juli 2025 akzeptieren wir neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auch den digitalen Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse – die sogenannte elektronische Ersatzbescheinigung (eEB).

 

Das ist praktisch, wenn Sie Ihre eGK einmal vergessen haben oder wenn sie defekt ist.

 

 

 

So funktioniert es:

 

1. Öffnen Sie die App Ihrer Krankenkasse auf Ihrem Smartphone oder Tablet.

2. Scannen Sie unseren QR-Code oder geben Sie unsere KIM-Adresse ein.

KIM-Adresse: drbbarthmann.118318200@i-motion.kim.telematik

3. Ihre Krankenkasse sendet den Versicherungsnachweis innerhalb weniger Minuten sicher und verschlüsselt

    direkt an unsere Praxissoftware.

 

Gut zu wissen:

  • Die elektronische Ersatzbescheinigung ist kostenlos und beschleunigt den Ablauf in der Praxis.

  • Das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) entfällt bei der eEB. Sollten Sie im selben Quartal doch noch mit Ihrer eGK zu uns kommen, holen wir das VSDM nach.

  • Ihre Daten werden ausschließlich über den sicheren medizinischen Kommunikationsdienst KIM übertragen – nicht per normaler E-Mail.

  • Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten heißt diese Funktion „Online-Check-In“.
  • Das papierbasierte Ersatzverfahren bleibt weiterhin möglich, z. B. wenn Sie keine App nutzen.

 

Barrierefreie Alternative
Unsere KIM-Adresse finden Sie nicht nur im QR-Code sondern auch als Klartext hier im Text. So können Sie diese bei Bedarf einfach kopieren oder abtippen.

 

KIM-Adresse: drbbarthmann.118318200@i-motion.kim.telematik

 

Technische Herausforderungen oder Fragen zum Prozess?

Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung hilft Ihnen gerne weiter.

Aus AU ("gelber Schein") wird eAU

 

Wir übermitteln Ihre Krankschreibung ab dem 23.05.2022 auf elektronischem Weg an ihre Krankenkasse - elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Damit hat das Ihnen bekannte dreiseitige Formular ausgedient. Ein digitales Meldeverfahren ersetzt teilweise die Papierform.

 

 

Krankenkasse

Ihre Krankenkasse wird von uns ab dem 23.05.2022 auf elektronischem Weg über Ihre Arbeitsunfähigkeit informiert.

 

Arbeitgeber

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über das Vorliegen Ihrer Arbeitsunfähigkeit, sobald Sie von uns krankgeschrieben wurden. Ihr Arbeitgeber ruft dann Ihre AU-Daten elektronisch (eAU) von Ihrer Krankenkasse ab.

 

Versicherte

Sie erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung mit allen Angaben zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit für Ihre eigenen Unterlagen.

 

Eine Zusammenfassung der Informationen finden Sie hier.

App statt Akte - die elektronische Patientenakte (ePA)

 

Arztbriefe, Befunde, Impfpass, Zahnbonusheft, etc. - alle Dokumente an einem Ort und jederzeit verfügbar, das ist die elektronische Patientenakte (ePA).

 

Bei uns in der Praxis sind alle technischen Voraussetzungen gegeben, um Ihre ePA mit den von Ihnen gewünschten Dokumenten zu befüllen.

 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind dafür zuständig, Ihre ePA anzulegen und die dafür notwendige App zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich bitte daher für weitergehende Informationen zur Einrichtung und Handhabung sowie den technischen Voraussetzungen direkt an Ihre Krankenversicherung.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

eRezept - der digitale Weg zum Arzneimittel

 

Bislang haben Sie ein rosafarbenes Papierrezept in der Praxis erhalten. Sie haben das Papierrezept dann in der Apotheke vorgelegt und Ihre Medikamente erhalten. Mit dem eRezept wird dieser Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke nun digital.

 

Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung.

 

Das Rezept wird zukünftig in der Praxis elektronisch erstellt (eRezept) und auf einem Server der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. In der Apotheke stecken Sie Ihre Gesundheitskarte in ein Kartenterminal. Die Apotheke kann nun das eRezept aus der TI abrufen und händigt Ihnen die Medikamente aus.

 

Ihr eRezept können Sie auch mit der eRezept-App einlösen. Für Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie auch hier.