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Bitte beachten Sie, dass nach der aktuell geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung in unserer Praxis eine FFP2-Maske getragen werden muss.
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Aktuelles zur Schutzimpfung gegen COVID-19
Liebe Patientinnen und Patienten,
die Praxis nimmt weiterhin an der Impfkampagne teil. Es werden sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischimpfungen (1. und 2. Auffrischimpfung) angeboten. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Impfung bei uns in der Praxis wünschen. Zur Grundimmunisierung (1. und 2. Impfstoffdosis) verwenden wir sowohl den proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid® der Firma Novavax als auch die bekannten mRNA-Impfstoffe der Firmen BioNTech/Pfizer und Moderna. Auffrischimpfungen (1. und 2. Auffrischimpfung) erfolgen ausschließlich mit einem mRNA-Impfstoff.
Mobile Impfaktionen im Landkreis Harburg
Bitte nutzen Sie auch die mobilen Impfaktionen im Landkreis Harburg. Nähere Informationen zu den Impfaktionen finden Sie hier.
Informationen zu mobilen Impfaktionen in den benachbarten Landkreisen finden Sie hier.
Bei den öffentlichen Terminen sind sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischimpfungen möglich.
Hinsichtlich der COVID-19-Impfung halten wir uns ausschließlich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).
2. Auffrischimpfung
Die STIKO empfiehlt folgenden Personengruppen nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung
(1. und 2. Impfstoffdosis) und erfolgter 1. Auffrischimpfung (3. Impfstoffdosis) eine 2. Auffrischimpfung nach frühestens 3 bzw. 6 Monaten nach der 1. Auffrischimpfung:
Frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischimpfung::
Frühestens sechs Monate nach der 1. Auffrischimpfung:
Personen der aufgeführten Gruppen, die nach erfolgter Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung empfohlen.
Weitere Einzelheiten hierzu können Sie den Empfehlungen der STIKO zur COVID-19-Impfung entnehmen.
Digitaler Impfnachweis
Nach jeder Impfung wird Ihnen ein entsprechendes digitales COVID-Zertifikat ausgestellt.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Impfung sowie weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf dem Portal des Landes Niedersachsen.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und die Behandlung von Personen, die mit diesem Virus infiziert sein könnten, erfordert eine Veränderung unserer Praxisabläufe. Dies dient im laufenden Praxisbetrieb einem verbesserten Infektionsschutz für alle Seiten und hat gleichzeitig das Ziel, Risikogruppen zu schützen. Bitte unterstützen Sie uns dabei, diese notwendigen Maßnahmen umzusetzen, auch wenn es für jeden einzelnen Veränderungen und ggf. auch Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Der Schutz aller steht im Vordergrund!
Rufen Sie uns unter Tel. 04174 716010 an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Infektionssprechstunde
MO 11.00 - 12.00 Uhr
MI 11.00 - 12.00 Uhr
DO 11.00 - 12.00 Uhr
Personen, die aus o. g. Gründen einen Termin in unserer Infektionssprechstunde vereinbart haben, werden nach dem Klingeln an der Praxistür einzeln in die Praxis eingelassen.
Während der Zeiten der Infektionssprechstunde bleibt die Praxis für alle übrigen Praxisbesucher geschlossen.
Rezepte und Überweisungen
Wir bitten Sie, Rezepte und Überweisungen per E-Mail oder über das Ihnen bekannte Bestellformular anzufordern. Das ausgefüllte Formular können Sie in den Briefkasten im Eingang der Praxis werfen. Dadurch entlasten Sie das Praxistelefon für dringende Anrufe. Die von Ihnen angeforderten Rezepte bzw. Überweisungen geben wir Ihrem Wunsch entsprechend an eine Apotheke in Stelle.
Während des Besuchs in unserer Praxis
Für weitergehende Informationen
Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Krankenkassen zu folgenden Themen:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Infektion mit oder ohne Symptome und bei Verdacht auf Infektion
Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und Krankheitssymptomen, aufgrund derer einer Berufstätigkeit nicht nachgegangen werden kann, wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt.
Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ohne Krankheitssymptome wird für die Dauer der Isolation nur dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt, wenn für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit die Wohnung verlassen werden müsste. Kann die berufliche Tätigkeit während des gesamtem Zeitraums der Isolation von zu Hause aus erbracht werden ("Homeoffice"), darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Personen, die sich aufgrund eines Verdachts auf eine Infektion in Quarantäne befinden (z. B. Kontaktpersonen, Einreisende aus Hochrisikogebieten), darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117
Wenn außerhalb der Sprechzeiten ein dringendes gesundheitliches Problem vorliegt
Sprechzeiten
MO 07.30 - 12.00 und 16.00 - 18.30 Uhr
DI Hausbesuche und palliative Betreuung
MI 07.30 - 12.00 Uhr
DO 07.30 - 12.00 und 16.00 - 18.30 Uhr
FR 07.30 - 13.00 Uhr
SA 08.30 - 10.30 Uhr
jeden 1. und 3. Samstag im Monat
Termine finden Sie hier.
KONTAKT
Tel. 04174 71601 0
Fax 04174 71601 19
Internet www.birgit-barthmann.de
E-Mail praxis-barthmann@drbbarthmann.de
Adresse Harburger Str. 34 b, 21435 Stelle