>>> Fragen und Antworten zur Corona-Impfung finden Sie hier. <<<
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und die Behandlung von Personen, die mit diesem Virus infiziert sein könnten, erfordert eine Veränderung unserer Praxisabläufe. Dies dient im laufenden Praxisbetrieb einem verbesserten Infektionsschutz für alle Seiten und hat gleichzeitig das Ziel, Risikogruppen zu schützen. Bitte unterstützen Sie uns dabei, diese notwendigen Maßnahmen umzusetzen, auch wenn es für jeden einzelnen Veränderungen und ggf. auch Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Der Schutz aller steht im Vordergrund!
Rufen Sie uns unter Tel. 04174 716010 an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Neue Infektionssprechstunde
MO 11.00 - 12. 00 Uhr
MI 11.00 - 12.00 Uhr
FR 11.00 - 12.00 Uhr
Personen, die aus o. g. Gründen einen Termin in unserer Infektionssprechstunde vereinbart haben, werden nach dem Klingeln an der Praxistür einzeln in die Praxis eingelassen.
Während der Zeiten der Infektionssprechstunde bleibt die Praxis für alle übrigen Praxisbesucher geschlossen.
Rezepte und Überweisungen
Wir bitten Sie, Rezepte und Überweisungen per E-Mail oder über das Ihnen bekannte Bestellformular anzufordern. Das ausgefüllte Formular können Sie in den Briefkasten im Eingang der Praxis werfen. Dadurch entlasten Sie das Praxistelefon für dringende Anrufe. Die von Ihnen angeforderten Rezepte bzw. Überweisungen geben wir Ihrem Wunsch entsprechend an eine Apotheke in Stelle.
Während des Besuchs in unserer Praxis
Für weitergehende Informationen
Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Krankenkassen zu folgenden Themen:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Quarantäne
Sollten Sie mit Symptomen einer Atemwegserkrankung durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne stehen, dürfen wir Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Sollten Sie ohne Symptome einer Atemwegserkrankung durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne stehen, darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten haben.
>>>> Entscheidend für die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist allein
das Vorhandensein von Krankheitssymptomen. <<<<
Verordnung von Arzneimitteln
Bei der Verordnung von Arzneimitteln sind wir angewiesen, dass keine Mehrfachverordnungen erfolgen dürfen, um Versorgungsengpässen vorzubeugen. Auch das Ausstellen von zusätzlichen Privatrezepten ist untersagt.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117
Wenn außerhalb der Sprechzeiten ein dringendes gesundheitliches Problem vorliegt
Sprechzeiten
MO 07.30 - 12.00 und 16.00 - 18.30 Uhr
DI Hausbesuche und palliative Betreuung
MI 07.30 - 12.00 Uhr
DO 07.30 - 12.00 und 16.00 - 18.30 Uhr
FR 07.30 - 13.00 Uhr
SA 08.30 - 10.30 Uhr
jeden 1. und 3. Samstag im Monat
Termine finden Sie hier.
KONTAKT
Tel. 04174 71601 0
Fax 04174 71601 19
Internet www.birgit-barthmann.de
E-Mail praxis-barthmann@drbbarthmann.de
Adresse Harburger Str. 34b, 21435 Stelle